Medizinische Behandlungspflege für Saarbrücken mit dem Pflegeteam Lampe.
Sie sind auf besondere medizinisch-therapeutische Maßnahmen angewiesen? Dann ist geschultes Fachpersonal ein Segen. Das Pflegeteam Lampe ist mit examiniertem Personal und Wundexperten für Sie da.
Die Krankenpflege ist ein unverrückbarer Eckpfeiler unseres Angebots für Menschen allen Alters. Von der Vergabe von Medikamenten bis zur Messung des Blutzuckers: Die Krankenkasse zahlt und Sie können sich ganz sorgenfrei auf uns verlassen.



Behandlungspflege ist Krankenpflege auf ärztliche Verordnung.
Rundum informiert: Hier erklären wir alles, das Sie schon immer zur Behandlungspflege für Saarbrücken und Umgebung wissen wollten und auch zu fragen wagen!
Melden Sie sich bei unsÄrztlich verordnet
Die Behandlungspflege wird von Ärzten angeordnet und ist von geschultem Fachpersonal durchzuführen. Dafür sind wir vom Pflegeteam Lampe die Richtigen!
Die Krankenkasse zahlt
Ihre Situation soll nicht Ihr finanzieller Nachteil werden: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die ambulante Behandlungspflege, eigene Zuzahlung ist nicht nötig.
Alle Altersgruppen
Menschen jeden Alters können in die Situation kommen, dass sie ärztlich angeordnete Behandlungspflege benötigen. Deshalb ist diese Leistung auch ohne Pflegegrad möglich.
Ambulante Pflegedienste
Es ist ganz gewöhnlich, dass ambulante Pflegedienste wie wir die Behandlungspflege erbringen. Wir sind in Saarbrücken und der Region im Einsatz!
Die Leistungen im Überblick
Was bedeutet die ambulante Kranken- bzw. Behandlungspflege konkret in der Praxis? Hier sind einige Beispiele von Leistungen, die wir als Pflegeteam für Sie erbringen.
Blutdruck- und Blutzuckermessung
Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
Injektionen
Wundversorgung und Verbandswechsel
Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
Stützende und stabilisierende Verbände anlegen
Dekubitusbehandlung
Portversorgung
Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
Inhalation
Stomaversorgung (Katheter, PEG)
Katheterwechsel, Blasenspülung
Einläufe
...und vieles mehr
Das steht Ihnen mit der Pflegeversicherung XI zu.
Denken Sie dran: Wer von einem Pflegedienst unterstützt wird, ist zu viel mehr finanzieller Unterstützung berechtigt als Menschen mit ausschließlichem Pflegegeld-Bezug. Hier sind die Beträge, die Sie von der Pflegekasse erwarten können.
Ihr Geld, Ihr Recht!
Bei Pflegegrad 1 | 125,00 |
Bei Pflegegrad 2 | 689,00 |
Bei Pflegegrad 3 | 1298,00 |
Bei Pflegegrad 4 | 1612,00 |
Bei Pflegegrad 5 | 1995,00 |
